Hinweise zur Entsorgung
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Hinweise zur Leuchtmittelentsorgung
Energiesparlampen und LED verbrauchen für die gleiche Lichtleistung gegenüber klassischen Glühlampen deutlich weniger Strom.
Das Potenzial dieser modernen Leuchtmittel für den Schutz unserer Umwelt wird jedoch nur ausgeschöpft, wenn sie am Ende ihrer Nutzlebensdauer auch vorschriftsmäßig und fachgerecht entsorgt werden.
In Deutschland findet die Entsorgung in Wertstoffhöfen und registrierten Sammel- und Rücknahmestellen bzw. von Großhändlern und Herstellern selbst statt. Materialien und Füllstoffe wie z.B. Glas, Metall und Schwermetallverbindungen werden hier getrennt und recycelt. Glüh- und Halogenlampen bestehen aus Glas und Metall und enthalten keine umweltrelevanten Stoffe.
Da die Gasfüllung von Halogenlampen lediglich einige Millionstel Gramm an Halogen bzw. Halogen-Wasserstoff-Verbindungen enthält, dürfen sie über den Haus- bzw. Reststoffmüll entsorgt werden.
Selbst der zeitgleiche Bruch mehrerer Halogenlampen stellt keine Gefahr dar. Glüh- und Halogenlampen gehören jedoch nicht in öffentliche Altglascontainer, da das Lampenglas andere Eigenschaften als das Flaschenglas besitzt.
Diese, mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichneten Leuchtmittel, dürfen gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektrG) nicht im Hausmüll entsorgen:
- Leuchtstofflampen
- Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne integriertes Vorschaltgerät
- Quecksilber- und Natriumdampflampen, Halogen-Metalldampflampen sowie Natrium-Niederdrucklampen und Natrium-Xenon-Lampen
- LED-Leuchtmittel und LED-Retrofit-Lampen
LED-Leuchtmittel enthalten kein Quecksilber, müssen aber aufgrund der in den Bauteilen und Chips enthaltenen möglichen Spuren giftiger Substanzen speziell entsorgt werden.
In der EU fallen viele Entladungslampen in den Geltungsbereich der Richtlinie 2002/96/EC Waste of Electric and Electronic Equipment (Waste of Electric and Electronic Equipment = WEEE = Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates über die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten)
Hauptziel dieser Richtlinie ist die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten. Darüber hinaus sollen mit ihr Rohstoff-Ressourcen durch die Wiederverwendung aus Recycling geschont werden. Die nächstgelegene Sammelstelle kann z.B. über die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH unter www.lightcycle.de abgefragt werden.